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    Einreisebestimmungen für Hunde
 Die Mitnahme von Hunden innerhalb der Europäischen Union: 
    Wer mit seinem Hund  von Deutschland in sein Urlaubsland 
    innerhalb der Europäischen Union einreisen will, benötigt:
 Eine gültige Tollwutimpfung  (Hinweise zur Güligkeit s.u.*, die TW-Impfung muss im EU-Heimtierausweis vermerkt werden) sowie 
    Kennzeichnung mit Mikrochip! (Für alle Heimtiere, die bereits vor dem 03.07.2011 mit einer Tätowierung versehen wurden, besteht keine Pflicht zur Nachkennzeichnung mit einem Mikrochip, sofern die Tätowierung zweifelsfrei lesbar ist! Da dieses jedoch ein gewisses Risiko bedeutet, wenn der Grenzbeamte die Tätowierung nicht lesen kann... und man außerdem nachweisen muß, dass die Tätowierung bereits vor dem 03.Juli 2011 angebracht wurde, empfehlen wir grundsätzlich nur die Kennzeichnung mit Mikrochip!).
 Im  Heimtierausweis werden vom Tierarzt die Impfung, Kennzeichnung und 
    Beschreibung des Tieres eingetragen. Neue EU-Heimtierausweise seit dem 29.12.2014, die alten Ausweise behalten jedoch ihre Gültigkeit. Bei Tollwutimpfung ab 29.12.2014 ist zu beachten, dass der Aufkleber zur  Tollwutimpfung (Abschnitt V) durch Laminierung vom Tierarzt zu versiegeln ist.
 
 *Ihr Hund war Zeitpunkt der Erstimpfung gegen Tollwut mindestens 12   Wochen alt und die Impfung wurde von einem ermächtigten Tierarzt   verabreicht. Die Gültigkeitsdauer der Impfung reicht bis zum Ende der   vom Hersteller angegebenen Impfschutzdauer (es gibt auch Tollwurimpfungen für 3 Jahre). Dies gilt auch im Falle von   Wiederholungsimpfungen. Eine Wiederholungsimpfung gilt als Erstimpfung,   sofern diese nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer erfolgte.
 Die TW-Impfung   darf nicht vor dem Zeitpunkt der Kennzeichnung mit Mikrochip liegen.
 Ihre Einreise   darf erst frühestens 21 Tage nach Abschluss des vom Hersteller für die   Erstimpfung empfohlenen Impfprotokolls erfolgen.
 Es dürfen maximal 5 Hunde pro Person mitgeführt werden.
      
 Hunde die jünger sind als 15 Wochen dürfen nicht einreisen:    Welpen   dürfen seit Anfang 2015 nur noch mit einer gültigen Tollwutimpfung   reisen. Aus den Vorgaben für das Mindestalter von 12 Wochen und der   Ausbildung des Impfschutzes von 21 Tagen bedeutet dieses, dass Welpen   frühestens im Alter von 15 Wochen mitgenommen werden dürfen.
 
 Darüber hinaus gibt es folgende spezielle 
          Länderregelungen:
 
 Belgien:
 Allgemeine Leinenpflicht sowie Maulkorbpflicht für gefährliche Hunde.
 
 Dänemark:
 Seit dem  01.07.2010  ist  die Haltung, Zucht und   Einfuhr von folgenden  Hunderassen in Dänemark verboten, wenn sie nach dem 17. März 2010 angeschafft wurden: 
        
        Pitbull Terrier, Tosa Inu, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Fila   Brasileiro, Dogo Argentino, Amerikanische Bulldogge, Boerboel, Kangal,   Zentralasiatischer Owtscharka, Kaukasischer Owtscharka, Südrussischer   Owtscharkaa, Tornjak, Sarplaninac, ebenso deren Mischlinge. Es   obliegt dem Halter des Hundes, die Rasse oder den Typ zu dokumentieren,   ebenso den Zeitpunkt der Anschaffung. 
        Personen, die Hunde der   betreffenden Rassen vor dem 17. März 2010 angeschafft   haben, müssen den Hund auf Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen an   einer maximal 2 m langen Leine führen. Der Hund muss einen sicher   verschlossenen Maulkorb tragen. Diese Übergangsordnung gilt jedoch nicht für Pitbull Terrier und Tosa Inu, da diese bereits vor Inkrafttreten der neuen Regeln ab 01.07.2010 verboten waren.
 Durchfahrt durch Dänemark: 
        Das Verbot betrifft nicht   Hunde, die nur auf der Durchfahrt durch Dänemark mitgeführt werden. Der   Transport von Hunden ist somit nach wie vor erlaubt, wenn der Hund   nicht das Fahrzeug verlässt und der Transport ohne weiteren Aufenthalt   in Dänemark durchgeführt wird. Kurzzeitige Aufenthalte außerhalb des   Fahrzeuges, wenn es für den Hund notwendig ist (frische Luft, Gassi   gehen), sind erlaubt.
 Alle anderen Hunde sind in Dänemark erlaubt.
 Mehr Sicherheit für Hundebesitzer in Dänemark. Am 1. Juli 2014 wurde das dänische Hundegesetz  geändert.
 Streunende Hunde sind besser geschützt und  bei Fällen von Bissverletzungen können Hundebesitzer die Einschätzung eines  Sachverständigen einfordern.
 Das  neue Hundegesetz beinhaltet Änderungen zum sogenannten Bissverletzungsparagraphen  („skambid“). In Zukunft können  Hundebesitzer hierzu die Einschätzung eines Hundesachverständigen einfordern. Dieses  neue Gesetz soll sowohl dänischen Hundebesitzern als auch ausländischen  Touristen mit Hund mehr Sicherheit geben. Eine weitere Änderung sieht vor, dass  es Grundbesitzern nicht länger erlaubt ist, auf einen Hund zu schießen, die auf  ihrem Eigentum umherstreunen. Hundebesitzer riskieren dagegen ein Bußgeld von  bis zu €270, wenn ihr Hund zum wiederholten Mal auf einem fremden Grundstück  umherstreunt. Das existierende Verbot gegen 13 Hunderassen bleibt ohne Änderung  in Kraft.
 Weitere Informationen: Das  Pressetelefon des Ministerium: +45 20 91 59 01      (Quelle: Ministerium für Lebensmittel, Landwirtschaft und Fischerei http://en.fvm.dk/focus-on/the-danish-dog-law/mehr-sicherheit-fuer-hundebesitzer-in-daenemark/
 Neue Gesetzesänderung seit dem  15.11.2017 in Kraft: 
 Hunde aus dem Ausland, die z.B. von Touristen ohne Kenntnisse der dänischen Gesetzgebung   nach Dänemark gebracht wurden,  können nun   von der Polizei des Landes verwiesen werden können. Damit wäre eine   mögliche Einschläferung verhindert. Diese Änderung des Gesetzes gab   es, da „ausländische Hundebesitzer, i.d.R. Touristen, die keine Kenntnis   der Regeln über ungesetzliche Hunde haben, aus gutem Glauben mit ihren   Hunden nach Dänemark reisen. „In einem solchen Fall ist es nicht sehr   gastfreundlich, ihnen die Hunde wegzunehmen“."Das ist aber nur der Fall wenn man keine Kenntnisse von der   Hundegesetzgebung hat und die 13 verbotene Hunderassen dürfen noch nicht   eingeführt werden!"
 Gesetztext unter folgendem Link, derzeit leider nur auf Dänisch verfügbar: https:// www.retsinformation.dk/ Forms/R0710.aspx?id=194567
 Quelle: KÖNIGLICH DÄNISCHE BOTSCHAFT.
RAUCHSTRAßE 1 / D-10787 BERLIN, 
PHONE +49 (30) 5050 2000 / TYSKLAND.UM.DK, 
ABTEILUNG FÜR POLITIK UND WIRTSCHAFT
         Finnland:Alle Hunde, die älter als drei Monate sind, benötigen Bandwurmbehandlung   (Echinococcus), längstens 30 Tage vor Einreise (ist durch Tierarzt im   Heimtierausweis zu bestätigen).
 
      Frankreich:Die Einreise mit bestimmten Hunderassen, fälschlicherweise oft als   „Kampfhunde" bezeichnet, ist in Frankreich verboten bzw. nur unter   bestimmten Auflagen erlaubt. Detaillierte Informationen zu den   verbotenen Hunderassen und Auflagen finden Sie auf der Website der Französischen Botschaft.
 
    Großbritannien inkl. Nordirland:Bandwurmprophylaxe muß 1-5 Tage (mind. 24 Std. und längstens 120 Std.) vor Einreise erfolgen. Rassebeschränkungen: Kampfhunde und deren Kreuzungen sind nicht erlaubt . Wichtig: der Hundetyp ist ausschlaggebend, nicht der Rassename. Folgende Typen sind verboten: Dogo Argentino, Fila Brasiliero, Pitbull und Tosa. Weiteres: bei Hunden, die direkt aus Finnland, Irland oder Malta eingeführt werden, ist keine Entwurmung erforderlich.
 Die bisherige Blutuntersuchung und  Vorbereitungszeit 
    von ca. einem halben Jahr entfällt damit (seit dem 01.01.12).
 
 Irland:
 Bandwurmprophylaxe muß 1-5 Tage vor Einreise erfolgen. Rassebeschränkungen: Kampfhunde und deren Kreuzungen sind nicht erlaubt . Wichtig: der Hundetyp ist ausschlaggebend, nicht der Rassename. Folgende Typen sind verboten: Dogo Argentino, Fila Brasiliero, Pitbull und Tosa. Weiteres: bei Hunden, die direkt aus Großbritannien bzw. Nordirland eingeführt werden, ist keine Entwurmung erforderlich.
 Die bisherige Blutuntersuchung und  Vorbereitungszeit 
    von ca. einem halben Jahr entfällt damit (seit dem 01.01.12).
 
 Italien:
 Ein Maulkorb und 
    eine Leine sind mitzuführen.
 
 Kroatien:
 Folgende Hunderassen ohne FCI Stammbaum und deren Kreuzungen dürfen nicht einreisen oder Kroatien durchfahren: "Typ Bullterrier" wie Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bull Terrier sowie Miniature Bull Terrier  dürfen nur MIT  FCI-Papieren einreisen. Diesen Rassen ist die Einreise nach Kroatien OHNE  FCI-Papiere nicht gestattet!       Maulkorb und Leine sind mitzuführen.      Alle anderen Rassen + Mixe sind  erlaubt! 
      Ein gesondertes Gesundheitszertikikat wird  NICHT benötigt.
 
 Niederlande:
 Bisher war die Einreise mit Pitbullterriern und deren Kreuzungen in den   Niederlanden verboten. 
        
      Die Regelung für aggressive Tiere (RAD) aus   dem Jahr 1993 ist am 1. Januar 2009 eingezogen worden und damit nicht   mehr rechtsgültig. 
      Alle   Hunde dürfen in die Niederlande einreisen.
 
      Österreich:Ein Maulkorb und 
    eine Leine sind mitzuführen.
 Das bedeutet aber nicht, die grundsätzliche  Pflicht für alle Hunde Maulkorb + Leine zu tragen. Vielmehr muss man sich über  die jeweiligen Bestimmungen über Maulkorb- und  Leinenpflicht bei der zuständigen  Bezirksverwaltungsbehörde/Gemeindeamt erkundigen (vor Reiseantritt), ggf. auch  Hundeführerscheinpflicht (z.B. für sog. „Kampfhunde“ in Wien bei Aufenthalt  über 1 Monat).
 
    Portugal:Ein Maulkorb und 
    eine Leine sind mitzuführen.  In Bussen des öffentlichen Nahverkehrs dürfen Hunde nicht mitgeführt 
    werden, in der staatl. Eisenbahn sind Hunde jedoch erlaubt.
 
    Schweden:Folgende Einfuhranforderungen wurden aufgehoben: Antikörpertest für   Tollwutimpfung, Entwurmung (nicht mehr zwingend, jedoch weiterhin   empfohlen), Gesundheitsattest, Impfung gegen Leptospirose und   Hundestaupe (nicht mehr zwingend, aber weiterhin empfohlen) sowie   Einfuhrregistrierung/Genehmigung für Importeure.
 
 (Schweiz:
 u.a. sind Rasselisten nach Kanton zu beachten!)
 
    Tschechien:EU-Bestiimungen. Leinen und Maulkorkpflicht werden von Gemeinden bzw. Städten in Ortsverordnungen geregelt.
 
 Ungarn:
 Auf Grund des Gesetzes Nr.   XXVIII. §24/A gibt es in Ungarn keine „gefährlichen Hunderassen”; bei   der Beurteilung der Gefährlichkeit ist das individuelle Verhalten des   Tieres Standard und wichtig, nicht die Rasse. Grundsätzlich können alle   Hunderassen nach Ungarn eingeführt werden.Hunde müssen  auf   öffentlich zugänglichen Plätzen an der Leine geführt werden. In   öffentlichen Verkehrsmitteln besteht Maulkorbpflicht. Bitte beachten Sie, dass das   Baden von Hunden im Balaton und im Velence-See behördlich verboten ist.   Hunde dürfen in Freibäder nur dann mitgenommen werden, wenn dies dort   ausdrücklich gestattet ist.
 
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 Hier finden Sie die Regelungen bezüglich der Mitnahme von Hunden im Reiseverkehr außerhalb der   Europäischen Union ==>KLICK (Quelle: deutscher Tierschutzbund)
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Bei Fragen helfen wir Ihne auch gerne weiter mail an hur@Hund-und-reisen.de .Alle Angaben sind ohne Gewähr. Kurzfristige Änderungen 
    sowie Einreisebestimmungen weiterer Länder erfahren Sie über die jeweiligen 
    Botschaften/Konsulate oder über den Dt.Tierschutzbund,         www.tierschutzbund.de ,
         53115 Bonn. Zudem hat der Tierschutzbund  ein Urlaubsberatungstelefon eingerichtet:
 Montag bis Donnerstag zwischen 10.00 Uhr und 18.00 Uhr und 
    Freitag zwischen   10.00 Uhr und 16.00 Uhr unter Tel. 0228-60496-27.
 
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