Autofahren mit Hund:

*Am sichersten reist Ihr Hund im hinteren Teil des Autos, gesichert mit einem speziellen Hunde-Anschnallgurt oder durch ein stabiles Trenngitter. Selbstverständlich gehört kein Hund in den Kofferraum oder möchten Sie so verreisen?!
*Vor der Urlaubsfahrt bieten Sie Ihrem Hund genügend Trinkwasser an, die Fütterung sollten Sie jedoch einstellen.
*Lassen Sie den Hund nicht während der Fahrt aus dem Fenster sehen und halten Sie das Fenster , wenn ihr Hund in direkter Nähe sitzt, am besten geschlossen, sonst droht eine Bindehautentzündung für die empfindlichen Augen durch den Fahrtwind.
*Bitte denken Sie daran: am sichersten steigt Ihr Hund durch die Beifahrertüre oder Heckklappe ein- und aus.
*Machen Sie ausreichend Pausen, damit Ihr Hund sich, wenn notwenig, „erleichtern“ kann. Geben Sie ihm frisches Wasser. Auch Ihnen werden die Pausen, in denen Sie mit dem Hund spielen oder ein paar Schritte laufen können, gut tun. 
*Legen Sie die Leine griffbereit.

Hund alleine im Auto?
Ihr Hund ist ein Rudeltier und fühlt sich in Ihrer Nähe am wohlsten.
Sollten Sie in einem akuten Notfall Ihren Vierbeiner kurz alleine im Auto zurücklassen müssen- so beachten Sie bitte:
*Parken Sie Ihr Auto nie in der prallen Sonne. Auch wenn es nicht so erscheint, so können sich in kürzester Zeit innerhalb des Autos Backofentemperaturen entwickeln.

In dem Zusammenhang weisen wir auf ein Urteil des OVG Rheinland-Pfalz AZ 21A10619/05.OVG hin:
Kostenpflichtige Tierbefreiung aus PKW    

Die Besitzerin eines Hundes, die ihr Tier bei starker Hitze in einem Fahrzeug eingeschlossen hat, muss die Kosten (Personal- und Sachkosten) der Polizei für die Befreiung des Hundes tragen. Im entsprechenden Fall war ein Polizeieinsatz notwendig, weil die Außentemperatur bereits bei 31 Grad lag, das KFZ verschlossen und die KFZ-Halterin nicht zu erreichen war. Damit durfte die Polizei unmittelbar einschreiten und die Seitenscheibe des PKWs zerstören um den Hund zu befreien. Entscheidend für die Kostenerhebung war das unverantwortliche Verhalten der Hundehalterin. Es gibt keine Rechtfertigung dafür, dass die Allgemeinheit die Kosten des Einsatzes trägt.        

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