Allgemeine Geschäfts- und Vermittlungsbedingungen von Hund und Reisen*, im folgenden HuR genannt:
(*Reisebüro Kluth, Inh. Beate Kluth, Hund-und-Reisen.de, Ernst-Kuss-Str. 9, 47249 Duisburg)

1. Abschluß des Vermittlungsvertrages

1.1 HuR tritt, soweit nicht anders angegeben, als Vermittlungspartner auf. Vertragspartner sind bzw. werden der Mieter einerseits und der Eigentümer des Objektes andererseits. HuR ist von dem Eigentümer bevollmächtigt, in dessen Namen Mietverträge für sein Objekt abzuschließen und Geldzahlungen für diesen zu empfangen.
1.2 Die Rechte und Pflichten des Mieters ergeben sich aus den mit dem Eigentümer getroffenen Vereinbarungen sowie den nachfolgenden Geschäftsbedingungen.

2. Buchungsablauf

2.1 Die Buchung kann telefonisch, per E-Mail, Onlineformular oder schriftlich erfolgen.
Der Mieter hat die Möglichkeit, mehrere Personen mit ihm anzumelden. In diesem Fall haftet er für die Erfüllung der Verbindlichkeiten der mit angemeldeten Personen gegenüber dem Eigentümer.
2.2 Der Vermittlungsvertrag gilt als erfüllt, wenn zwischen dem Buchenden und dem Leistungsträger ein Vertrag zustande gekommen ist und dem Buchenden seitens HuR oder des Eigentümers bestätigt worden ist. Dem Mieter geht die Bestätigung/Rechnung zusammen mit den Zahlungsfristen für die Anzahlung, der Restzahlung zu.

3. Bezahlung

Mit Vertragsschluss (Zugang der Bestätigung/Rechnung) ist eine Anzahlung fällig. Soweit im Einzelfall nicht anderes in der Bestätigung vermerkt, beträgt diese 30% des Mietpreises und ist innerhalb von 7 Tagen nach Datum der Bestätigung zu bezahlen. Die Restzahlung ist spätestens 4 Wochen vor Belegungsbeginn zu überweisen.
HuR ist hinsichtlich aller Zahlungen und bezüglich eventueller Rücktrittskosten Inkassobevollmächtigte des Vermieters. Zahlungen sind an das angegebene Konto von HuR zu leisten. Entscheidend ist, dass der jeweilige Geldbetrag innerhalb der vereinbarten Zeit bei HuR eingegangen sein muss. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlungen kommt es auf die Gutschrift auf dem Empfängerkonto an. Anspruch auf Bezug des Mietobjektes bei nicht fristgerechter Zahlung der gesamten Miete besteht nicht.
3.1 Unterliegt der Vermieter/Leistungsträger/Veranstalter den Vorschriften der §§ 651a ff BGB, so ist die Anzahlung erst nach Aushändigung eines Sicherungsscheines gem. §651 k BGB zu entrichten.
3.2 Gehen Anzahlung und/oder Restzahlung bei HuR nicht innerhalb der jeweiligen Frist ein, obwohl das Ferienobjekt vertragsgemäß zur Verfügung steht, ist HuR berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung namens und in Vollmacht des Vermieters dessen Rücktritt vom Vertrag zu erklären und namens und in Vollmacht des Vermieters für diesen pauschalierte Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 4.1 zu berechnen.

4. Rücktritt/Stornierung seitens des Mieters

Es wird darauf hingewiesen, dass bei vermittelten Mietverträgen mit Privateigentümern kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht. Aus Kulanzgründen gelten jedoch folgende in den Punkten 4.1 bis 4.4 aufgeführte Bestimmungen:
4.1. Tritt der Gast vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann HuR als Inkassobevollmächtigter für den Eigentümer Ersatz verlangen, bei deren Berechnung ersparte Aufwendungen sowie eine gewöhnliche mögliche anderweitige Belegung des Objektes berücksichtigt sind. HuR kann den Ersatzanspruch wie folgt pauschalieren:
Die Annulierungskosten betragen: a.) bis 60 Tage vor Mietbeginn: 30% des Gesamtpreises, b.) vom 59. bis 50. Tag vor Mietbeginn 50%, c.) vom 49. bis 35.Tag vor Mietbeginn: 70%, d.) ab dem 34. bis 7 Tag vor Mietbeginn 90%, e.) ab dem 6.Tag vor Mietbeginn: 100% des Gesamtreisepreises. Unabhängig von den Annulierungskosten wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 75,-EUR erhoben.
4.2 Es bleibt Ihnen ausdrücklich vorbehalten, dem Vermieter oder gegenüber HUR nachzuweisen, dass dem Vermieter tatsächlich ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist als die jeweils geltend gemachte pauschale Entschädigung.
4.3 Dem Vermieter bleibt es vorbehalten, an Stelle der pauschalen Entschädigung den konkreten Ausfall geltend zu machen, welcher in diesem Fall Ihnen gegenüber zu beziffern und zu belegen ist.
4.4. In Fall eines Rücktritts sind Sie berechtigt, nach Maßgabe der Buchungsbestätigung, einen Ersatzteilnehmer zu stellen, der mit allen Rechten und Pflichten in den mit Ihnen abgeschlossenen Vertrag eintritt. HUR erhebt dafür eine Umbuchungsgebühr i.H.v. 75,-EUR. Der Vermieter, vertreten durch HUR, kann der Person des Ersatzteilnehmers widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen der Vertragsdurchführung nicht genügt oder seinem Eintritt in den Vertrag gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen.

5. Höhere Gewalt, außergewöhnliche Ereignisse, besondere Umstände

5.1 Wenn HUR oder der Eigentümer des Objektes aufgrund von Höherer Gewalt, außergewöhnlichen Ereignissen oder anderen besonderen Umständen daran gehindert werden sollte, die Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen, kann dieser Vertrag in Vertretung für den Eigentümer durch HUR oder den Eigentümer selbst fristlos gekündigt werden. Als Höhere Gewalt, außergewöhnliche Ereignisse oder besondere Umstände werden unter anderem Natur- und Umweltkatastrophen jeder Art (z.B. Überschwemmungen, Erdbeben, Unwetter und andere außergewöhnliche Wetterbedingungen), Epidemien, Pandemien, Quarantänemaßnahmen, Schließung von Grenzen, Krieg, Revolution, politische Unruhen, Abriegelung von geographischen Gebieten, Streiks, Lebensmittelknappheit oder -rationierung, Unterbrechung des Währungshandels, Verkehrsbedingungen und Aussperrungen angesehen. Ungeachtet bleibt, ob diese zum Zeitpunkt der Buchung vorhersehbar waren. Die Haftung für die Nichterfüllung des Vertrages durch HUR oder den Eigentümer ist in diesen Fällen ausgeschlossen. HUR wäre in den zuvor genannten Fällen berechtigt, alle Beträge zu behalten, die an HUR durch den Mieter bezahlt worden sind.

Aus Kulanzgründen würden jedoch in enger Abstimmung mit dem Eigentümer unter Umständen folgende Möglichkeiten angeboten werden:
a. Eine kostenlose Umbuchung auf einen anderen Reisetermin wäre möglich. Bei einer Umbuchung würden die Zahlungen auf den neuen Reisezeitraum angerechnet werden.
b. Die Ausstellung eines Gutscheins käme ebenfalls in Betracht.
c. Die teilweise Erstattung des Reisepreises wäre eventuell möglich.

5.2 Bei behördlicherseits angeordneten Maßnahmen, beispielsweise dem Erlassen von Zugangsbeschränkungen in Form von 2G- oder 2G+-Regeln, zur Bekämpfung der Coranapandemie, besteht kein Anspruch des Mieters auf eine kostenlose Stornierung, wenn diese dem Mieter bereits bei der Buchung bekannt waren. Eine kostenlose Stornierung ist insbesondere auch ausgeschlossen, wenn ein Hinderungsgrund in der Person des Mieters liegt (§ 537 Abs. 1 Satz 1 BGB), zum Beispiel wenn nach der Buchung während des Aufenthaltes geltende Regeln, Auflagen, Maßnahmen etc. in Kraft treten und der Mieter/Mitreisende aufgrund einer individuellen Entscheidung, sich nicht oder nicht vollständig impfen zu lassen an der Ausübung des Gebrauchsrechts gehindert ist.

5.3 Der Vermieter oder HuR als Vertreter können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn der Mieter oder die mitreisenden Personen bzw. Hunde die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn sie sich in einem Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Objekts und des Inventars. Wird der Vertrag gekündigt, so behält der Vermieter den Anspruch auf den Gesamtpreis; der Vermieter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Belegung des Objekts erhält.

5.4 Im Übrigen gelten aus Kulanzgründen die in den Punkten 4.1 bis 4.4 aufgeführten Bestimmungen.

6. Umbuchung

Werden auf Ihren Wunsch nach Vertragsabschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Belegungsdauer oder der im Vertrag angegebenen Anzahl von Personen und den Haustieren vorgenommen), so erhebt HuR, falls die Umbuchung möglich ist und durchgeführt werden kann, bis 90 Tage vor Reisebeginn eine Umbuchungsgebühr i.H.v. 75,-EUR pro Umbuchung. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, falls möglich, nur nach Rücktritt vom Vertrag zu vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden.

7. Paß-u. Visavorschriften, Vorschriften über die Mitnahme von Hunden.

HuR ist zur Beschaffung von Visa, Bescheinigungen, Einfuhrgenehmigungen oder sonstigen Unterlagen nicht verpflichtet, sofern nichts anders vereinbart wurde.

8.Haftung von HuR

8.1 Kommt ein der Buchungsanfrage entsprechender Vertrag mit dem Vermieter/Anbieter nicht zustande, entsteht hieraus keine Haftung für HuR.
8.2 HUR übernimmt sämtliche Angaben zu dem vermittelten Objekt, Lage, dem Ferienort und Umgebung vom Eigentümer. Trotz sorgfältiger Bearbeitung kann HUR keine Haftung für die vom Eigentümer gemachten Angaben übernehmen. Alle Größen- und Entfernungsangaben sind geschätzte Werte ohne Gewähr.
8.2 Beschränkung der Haftung
HuR haftet nicht für Schäden die durch einen anderen Reiseveranstalter/Leistungsträger/Eigentümer verursacht werden.

9. Mitwirkungspflicht

Der Gast ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Gast ist insbesondere verpflichtet, die Beanstandungen unverzüglich bei seinem Ansprechpartner vor Ort/Verwalter oder Mitarbeiter der Unterkunft anzumelden. Später geltend gemachten Ansprüchen können wir als vermittelnde Agentur leider nicht nachkommen. Es wird alles getan, um das Problem zu beheben. Unterläßt der Gast schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. HuR ist zu keinem Zeitpunkt zu Entschädigungsleistungen verpflichtet; auftretende Schwierigkeiten sind in Abstimmung zwischen Gast und Unterkunftsanbieter zu regeln.

10 . Rücktrittskostenversicherung

HuR empfiehlt den Abschluß einer Reiserücktrittversicherung. Derr Mieter erhält zusammen mit der Bestätigung einen Link zu einer Reiserücktrittsversicherung.

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäfts- und Vermittlungsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Anpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung bedacht hätten. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung etwaiger Lücken in diesen Geschäfts- und Vermittlungsbedingungen.

12. Gerichtsstand

Der Gast kann HuR nur an dessen Sitz verklagen. Gerichtsstand ist Duisburg.

Stand: 01.10.2022

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